Wie erfülle ich das EWärmeG? | Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) verpflichtet Eigentümerinnen und Eigentümer in Baden-Württemberg, beim Austausch von Heizungsanlagen einen Teil ihres Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien oder alternative Maßnahmen abzudecken. Wir klären auf!