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Wahlbekanntmachung - Aufforderung an die Parteien und Wählergruppen zur Abgabe von Vorschlägen für die Berufung von Beisitzern in die Wahlvorstände für die Landtagswahl am 06.09.2026

Die in der Gemeinde Salzatal vertretenen Parteien und Wählergruppen werden gemäß § 26 Abs. 2 des Wahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (LWG LSA) und § 5 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 1 bis 3 der Wahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LWO LSA) hiermit aufgefordert für die Besetzung der Wahlvorstände in den Wahlbezirken/Wahllokalen Wahlberechtigte des Wahlgebietes als Beisitzer und stellvertretende Beisitzer vorzuschlagen. Vorschläge für die Mitarbeit im Wahlvorstand können bei der Gemeindewahlleiterin, Straße der Einheit 12a, 06198 Salzatal OT Salzmünde in schriftlicher Form bzw. per E-Mail an wahlen@gemeinde-salzatal.de bis zum 31.07.2026 abgegeben werden. Die Meldung soll Name, Vorname und Wohnanschrift der vorgeschlagenen Person beinhalten. Wahlbewerber, Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge und stellvertretende Vertrauenspersonen dürfen gemäß § 8 Abs. 3 LWO LSA nicht zu Mitgliedern eines Wahlorgans (Wahlausschuss und Wahlvorstand) berufen werden. Interessierte Einwohner und Einwohnerinnen der Gemeinde Salzatal können sich ebenfalls unter der genannten Anschrift melden. Salzatal, den 14.07.2026 Grunwald Gemeindewahlleiterin