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Die Grenzen der Kostentragungspflicht des Verurteilten | GA - Goltdammer's Archiv für Strafrecht | juris

Der Angeklagte trägt im Falle seiner Verurteilung die Kosten des Verfahrens. So sieht es § 465 Abs. 1 StPO vor. Der Beitrag zeigt auf, dass die Kostentragungspflicht des Verurteilten allerdings auch Grenzen …

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