KBV - Konsiliarverfahren wird vereinfacht – GBA passt Richtlinie an
kbv.de - Der Gemeinsame Bundesausschuss hat das Konsiliarverfahren neu strukturiert und vereinfacht. Außerdem wurde in der Psychotherapie-Richtlinie klargestellt, dass bei einer Überweisung oder nach einem Krankenhausaufenthalt kein Konsiliarbericht mehr erforderlich ist.