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Land muss für höhere Personalkosten in Kitas durch verkürzte Wochenarbeitszeit aufkommen - DOMBERT Rechtsanwälte

| Das Land Brandenburg muss für die zusätzlichen Kosten eines höheren Personalbedarfs in Kindertagesstätten aufkommen, die durch eine reduzierte tarifvertragliche Wochenarbeitszeit entstanden sind. Das hat das Verwaltungsgericht Potsdam jetzt entschieden (Az.: 6 K 366/22 und 6 K 367/22 vom 18.06.2026). Damit waren die Klagen der von DOMBERT Rechtsanwälte vertretenen Landkreise Oberhavel und Uckermark erfolgreich.   […]