Vorsteuervergütung für Drittlandsunternehmer – TAXCOACH Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung
Mit 30.6.2026 endet die Frist für die Rückvergütung von in Drittländern (z.B. Schweiz, Türkei) entrichteten Vorsteuerbeträgen. Österreichische Unternehmen, die davon betroffen sind, sollten daher rechtzeitig einen entsprechenden Antrag stellen. Nicht zu verwechseln ist der Termin mit der Frist für die Vorsteuervergütung innerhalb der EU, welche erst am 30. September 2026 endet. Anträge für dieses Vergütungsverfahren…