Beglaubigte Übersetzung für die österreichische Staatsbürgerschaft | StbG 1985
Welche Dokumente Sie für die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft beglaubigt übersetzen lassen müssen – Geburtsurkunde, Strafregisterbescheinigung, Heiratsurkunde. Verfahren nach StbG 1985, zuständige Behörde: Amt der Landesregierung/MA 35. Gerichtlich beeidete und zertifizierte Übersetzer:innen, Festpreis inkl. Versand.