Fehlender Nachweis der Einwilligung nach der DSGVO: Verwarnung wegen Werbe-E-Mails rechtmäßig
Eine Werbe-Mail, ein Beschwerdeführer, der jede Anmeldung bestreitet – und ein Unternehmen, das seine eigene Bestätigungsmail nicht vorlegen kann. IP-Adresse, Zeitstempel und ein doppeltes Double-Opt-In-Verfahren sollen die fehlende Einwilligung ersetzen. Reicht das der Datenschutzaufsicht?