Unterlassungsanspruch bei Datenübermittlung: DSGVO sperrt Anspruch nicht generell
Ein Klick im Online-Shop, und die eigene IP-Adresse wandert unbemerkt zu fremden Cloud-Diensten – ohne Einwilligung. Die Beklagte verweist auf die DSGVO als abschließende Regelung, doch ein Urteil des EuGH aus dem Jahr 2025 bringt diese Argumentation ins Wanken. Ob der Kunde die Weitergabe künftig gerichtlich stoppen kann, muss nun neu verhandelt werden.