MVV TB: Nur noch Zulassungen für Einzelentlüftungsgeräte - cci Dialog GmbH
Kleinere Lüftungsgeräte mit einem Luftvolumenstrom bis 1.000 m³/h brauchen bereits seit einem Jahr keine allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen mit allgemeiner Bauartgenehmigung mehr beziehungsweise diese Zulassungen werden nicht mehr erteilt. Darauf verweist das DIBt erneut. (Abb. © Business Image/stock.adobe.com)