Verkehrsrecht/Versicherungsrecht - Was passiert bei Fahren ohne Versicherung? - NÖN.at
Ein Kraftfahrzeug darf auf öffentlichen Straßen nur verwendet werden, wenn ein aufrechter Haftpflichtversicherungsschutz besteht. Fehlt dieser – etwa nach Beendigung des Versicherungsvertrags –, darf das Fahrzeug nicht weiterverwendet werden. Eine Kaskoversicherung hingegen ist freiwillig.