EuGH bestätigt: Blitzeinschlag zählt als außergewöhnlicher Umstand ohne Entschädigungspflicht
Passagiere leiden in Ferienzeiten häufig unter Flugstornierungen und erheblichen Verspätungen, was Reisepläne durcheinanderbringt. Aktuelle ARAG-Urteile verdeutlichen, dass Airlines bei falschen Callcenter-Angaben haften und Vermittlungsprovisionen vollständig zurückzahlen müssen. Sie schränken zudem Entschädigungsansprüche bei außergewöhnlichen Ereignissen wie Blitzeinschlägen ein. Dieser kompakte Leitfaden zu Iran-Frankfurt-Flug, Opodo/KLM-Gebühren und EU-Fluggastrechten bietet Urlaubern praxisnahe Tipps, rechtliche Sicherheit und eine verständliche ZusammenfassungJetzt alles lesen