G 1/25: EPA verlangt Anpassung der Beschreibung nur noch bei echtem Widerspruch ➡️ Patenteroberer.de Patentanwälte bundesweit
G 1/25 der Großen Beschwerdekammer: Anpassung der Beschreibung nur bei Verstoß gegen das EPÜ. Folgen für Prüfung und Einspruch – mit Praxisbeispiel.