Abbruchprämie bei der Beseitigung von Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen | Politik
Mit einer Teilrevision des Eidgenössischen Raumplanungsgesetzes wird per 1. Juli die sogenannte Abbruchprämie eingeführt. Damit haben Eigentümerinnen und Eigentümer von Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen bei deren Beseitigung grundsätzlich Anspruch auf eine staatlich finanzierte Prämie in der Höhe der Abbruchkosten. Damit soll ein Anreiz zur Beseitigung nicht mehr benötigter oder störender Bauten und Anlagen sowie zur Entsiegelung von Flächen ausserhalb der Bauzonen geschaffen werden.