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Weihnachtsfeier ohne Chef: Versicherungsschutz bleibt bei Team-Event bestehen

Die Wanderung mit dem Team, das gemeinsame Essen – dann der Sturz. Dass die Geschäftsleitung nicht dabei war, wird plötzlich zum Problem. Denn die Berufsgenossenschaft zahlt nur, wenn es eine echte Firmenveranstaltung war.