privatrecht:schadens_und_aufwendungsersatzanspruch_des_mieters_wegen_eines_mangels_selbstvornahme_des_mieters [ipwiki]
Unterbleibt die Mangelbeseitigung trotz Verzugs oder ist sie zur Bestandserhaltung dringend, darf der Mieter selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen.