Kfz-Versicherung: Private Kenntnis des Versicherungsvertreters ist dem VR | VK - Versicherung und Recht kompakt | juris
§ 70 S. 2 VVG ist dahin auszulegen, dass eine Zurechnung des Wissens des Versicherungsvertreters zum Versicherer schon dann ausscheidet, wenn der Vertreter es während seines Urlaubs und mithin als Privatmann …