„Likör ohne Ei“ darf weiter so heißen - Nordische Esskultur
Der „Likör ohne Ei“ darf auch weiterhin so heißen. Auch das Logo auf der Flasche - ein bunter Hahn - sei zulässig, urteilte das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht. Eine nach der EU-Spirituosenverordnung unzulässige Anspielung auf die geschützte Bezeichnung Eierlikör sahen die Schleswiger Richter in der Berufungsverhandlung nicht.