Das Landgericht Berlin untersagt "Correctiv" verzerrte Zitate von Karl-Theodor zu Guttenberg. | turi2
Incorrect: Das Recherche-Netzwerk Correctiv kassiert vor dem Landgericht Berlin II eine Niederlage gegen Karl-Theodor zu Guttenberg. Die Pressekammer untersagt dem Medium zu behaupten, der Ex-Verteidigungsminister habe sich im Podcast mit Gregor Gysi für eine Minderheitsregierung der Union und eine punktuelle Zusammenarbeit mit der AfD ausgesprochen. Stattdessen habe er "das genaue Gegenteil" ausgesagt, so das Gericht. Correctiv habe den Lesern "ein nach der negativen Seite entstelltes Bild" von Guttenberg gezeichnet, weil "nur einseitige Ausschnitte" mitgeteilt worden seien. Zu Guttenbergs Anwalt Christian Schertz sagt der "FAZ", dass es Correctiv offenbar nicht um investigativen Journalismus, "sondern um das Überverkaufen oder, wie in diesem Fall, das Entstellen und Verfälschen von Aussagen aus ideologischen Gründen" gehe. Correctiv-Chefredakteur Justus von Daniels sagt dem Blatt, dass die zentrale Recherche des Textes über Guttenbergs Verbindungen zu US-Tech-Milliardären nicht angegriffen worden sei. Man werde den vom Gericht beanstandeten Absatz korrigieren und überlegen, ob man gegen die Entscheidung vorgehe. Sein Medium hatte außergerichtlich schon acht Unterlassungserklärungen abgegeben und eine Gegendarstellung zu Guttenbergs publiziert.
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(Foto: IMAGO / Rudolf Gigler)