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Explortal Logistics: Pressemitteilung: Verkehr — Unterrichtung — hib 405/2026 - Bundesregierung legt Verkehrsinvestitionsbericht 2024 vor

Pressemitteilung: Verkehr — Unterrichtung — hib 405/2026 - Bundesregierung legt Verkehrsinvestitionsbericht 2024 vor / Berlin: (hib/HAU) Über die Investitionen des Bundes in die Bundesschienenwege, die Bundesfernstraßen und die Bundeswasserwege im Jahr 2024 informiert die Bundesregierung in ihrem Verkehrsinvestitionsbericht 2024, der als Unterrichtung vorliegt (21/5910(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Danach wurden im Geschäftsjahr 2024 Verkehrsinvestitionen (Neu- und Ausbau, Erhaltung sowie sonstige Investitionen) mit Bundesmitteln sowie EU-Mitteln in Höhe von insgesamt 16,14 Milliarden Euro für die Finanzierung von Infrastruktur entsprechend dem Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG) getätigt. Die bereitgestellten Bundes- und EU-Mittel für die Aus- und Neubauvorhaben nach dem geltenden Bedarfsplan hätten sich auf 2,37 Milliarden Euro belaufen. Im Bereich der Bundesfernstraßen ergaben sich der Vorlage zufolge im Jahr 2023 Ausgaben in Höhe von 12,9 Milliarden Euro, davon etwa 9,7 Milliarden Euro an Investitionen. Die Ausgaben für die Bundeswasserstraßen umfassten laut der Unterrichtung für die Bereiche Investitionen, Betrieb und Unterhaltung sowie Verwaltung ein Gesamtvolumen von 1,77 Milliarden Euro im Jahr 2024. Zur Finanzierung von Ersatzinvestitionen in das bestehende Schienennetz hätten der Bund und die Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) des Bundes mit Wirkung zum 1. Januar 2020 eine dritte Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV III) abgeschlossen, heißt es in der Vorlage. In dieser sei während der Vertragslaufzeit (2020 bis 2029) ein Infrastrukturbeitrag des Bundes in Höhe von durchschnittlich jährlich mehr als 5,2 Milliarden Euro vorgesehen. Der Bund gewähre für Anlagen des Kombinierten Verkehrs (KV) auf der Grundlage der „Richtlinie zur Förderung von Umschlaganlagen des KV nichtbundeseigener Unternehmen“ nicht rückzahlbare Zuschüsse in Höhe von maximal 80 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben und auf Grundlage der „Richtlinie zur Förderung des Neu- und Ausbaus sowie der Reaktivierung von privaten Gleisanschlüssen“ nicht rückzahlbare Zuschüsse von maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, wird mitgeteilt. Auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift zur Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs nicht-bundeseigener Unternehmen seien im Bereich Schiene bis Ende 2024 Fördermittel von insgesamt 794,3 Millionen Euro für 63 Umschlaganlagen im Bereich Schiene/Straße bewilligt worden - davon in 2024 rund 97,5 Millionen Euro. (....)