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Kassenpflicht ab 2028: Die Pflicht zum Papierbon fällt, die Belegpflicht bleibt – SONIMUNDUS

Das Bundeskabinett hat am 23. September 2026 den Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums zur Fortentwicklung von Kassenaufzeichnungen beschlossen. Ab dem 1. Januar 2028 sollen Betriebe mit mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz elektronische Kassen nutzen müssen, und der Papierbon soll durch einen digitalen Beleg ersetzt werden. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) spricht von einer nicht eingehaltenen Zusage.