Aus aktuellem Anlass: Letzte Erinnerung an die Nachweispflicht für ältere Kamin- und Kachelöfen (Einzelraumfeuerungsanlagen) nach der 1. BImSchV | Enkenbach Alsenborn
Aus gegebenem aktuellem Anlass weist das Ordnungsamt darauf hin, dass die gesetzlichen Übergangsfristen zur Nachrüstung oder Außerbetriebnahme von älteren Kaminöfen, Kachelöfen und Herden (sogenannten Einzelraumfeuerungsanlagen), die vor dem 22. März 2010 errichtet wurden, vollständig abgelaufen sind. Da der örtlichen Ordnungsbehörde noch nicht für alle betroffenen Anlagen im Verbandsgemeindegebiet die erforderlichen Rückmeldungen vorliegen, erfolgt hiermit ein letzter Aufruf.