Der Mindestlohn ist keine Empfehlung – er ist die gesetzliche Untergrenze - Beate Müller-Gemmeke
Nach Berechnungen des DGB sind durch Verstöße gegen den Mindestlohn in zehn Jahren rund 64 Milliarden Euro Schaden entstanden. Geld, das Beschäftigten, Sozialversicherungen und Staat fehlt. Gleichzeitig wird über Kürzungen im Sozialstaat gesprochen. Das ist zynisch.