OVG Sachsen-Anhalt stellt klar: AfD-Parteimitgliedschaft kann Waffenbesitz kosten
Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hat entschieden: Mitglieder und Unterstützer der AfD Sachsen-Anhalt können ihre waffenrechtliche Erlaubnis verlieren. Die Richter sehen eine ausreichende rechtliche Grundlage für den Entzug von Waffenbesitzkarten.