Familien in Niedersachsen: Verbändeübergreifender Zwischenruf: Keine Mitteilungspflicht des Jugendamtes an Familiengerichte, wenn Eltern Hilfen im Kinderschutz ablehnen
Was geschieht, wenn Eltern angebotene Hilfen im Kinderschutz ablehnen? Bisher entscheidet das Jugendamt im Einzelfall, ob es das Familiengericht anruft. Diesen Beurteilungsspielraum will der Bundesrat einschränken: In seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf des 1. KJHSRG schlägt er eine Ergänzung des § 8a SGB VIII vor. Danach soll das Jugendamt künftig verpflichtet sein, das Familiengericht anzurufen, wenn Erziehungsberechtigte sich weigern, erforderliche Hilfen zu beantragen. Eine gemeinsame verbändeübergreifende Stellungnahme dazu zeigt, dass die bisherige Rechtslage ausreicht.