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Familien in Niedersachsen: Verbändeübergreifender Zwischenruf: Keine Mit­teilungs­pflicht des Jugend­amtes an Familien­gerichte, wenn Eltern Hilfen im Kinder­schutz ablehnen

Was geschieht, wenn Eltern angebotene Hilfen im Kinderschutz ablehnen? Bisher ent­scheidet das Jugendamt im Einzelfall, ob es das Familiengericht anruft. Diesen Beur­tei­lungs­spielraum will der Bundesrat ein­schrän­ken: In seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf des 1. KJHSRG schlägt er eine Ergänzung des § 8a SGB VIII vor. Danach soll das Jugendamt künftig verpflichtet sein, das Familiengericht anzurufen, wenn Erziehungsberechtigte sich weigern, erforderliche Hilfen zu beantragen. Eine gemeinsame verbändeübergreifende Stellungnahme dazu zeigt, dass die bisherige Rechts­lage ausreicht.

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