Referentenentwurf zur Neufassung der 39. BImSchV: Was Anlagenbetreiber jetzt wissen sollten - BfU AG
Mit dem Referentenentwurf zur Neufassung der 39. BImSchV soll die EU-Luftqualitätsrichtlinie (EU) 2024/2881 in nationales Recht umgesetzt werden. Kern der Neuregelung sind deutlich verschärfte Luftqualitätsgrenzwerten ab 2030, zusätzliche Überwachungspflichten sowie neue Anforderungen an Luftreinhalteplanung und Prognosen.