Ausschreibung Kehrbezirk Cuxhaven XVIII - Spaden, Kehrbezirk Cuxhaven III - Loxstedt, Kehrbezirk Cux / Landkreis Cuxhaven
Im Landkreis Cuxhaven sind auf Grundlage der §§ 9 und 10 des Schornsteinfegerhandwerksgesetzes je eine bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin /ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) für die Kehrbezirke
Kehrbezirk Cuxhaven XVIII – Spaden (zum 01.10.2026) Kehrbezirk Cuxhaven III – Loxstedt (zum 01.01.2027) Kehrbezirk Cuxhaven XIV – Otterndorf (zum 01.01.2027)
zu bestellen.
Die Bewerbungsfrist endet am 12.07.2026. Der Landkreis Cuxhaven sucht für diese Kehrbezirke je eine engagierte Persönlichkeit, die die Voraussetzungen für eine Bestellung zur bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin/ zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) erfüllt.
Die Bestellung wird unter Berücksichtigung der Altersgrenze auf sieben Jahre befristet (§ 10 Abs. 1 SchfHwG).
Die Aufgaben und Tätigkeiten einer bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin / eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers (m/w/d) werden in den §§ 13 ff. SchfHwG beschrieben. Die sich bewerbenden Personen müssen persönlich und fachlich geeignet sein und die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen (§ 9a Abs. 1 SchfHwG).
Die sich bewerbenden Personen müssen über die für die Erfüllung der Aufgaben von Bezirksschornsteinfegerinnen / Bezirksschornsteinfegern erforderlichen Rechtskenntnisse verfügen.
Die Auswahl zwischen den sich bewerbenden Personen wird gemäß § 9a Abs. 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vorgenommen.
Hinweis: Die bisherigen Kehrbezirksinhaber könnten sich wiederbewerben.
Alle Einzelheiten zum Ausschreibungsverfahren und zu den Anforderungen an die Bewerberinnen und Bewerber sind der nachfolgenden PDF-Datei zur Ausschreibung zu entnehmen.