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Sonderlehrgang Kampfmittelbeseitigung Sondergebiete – NATO-Munition - GFKB-MV

Der Umgang mit CKS-Fundmunition und chemischen Kampfstoffen verlangt vom Fachkundigen nach §20 SprengG der Kampfmittelräumung einen hohen Ausbildungsstand. Ziel der Ausbildung ist ein in der Praxis belastbarer Befähigungsscheininhaber, der eine CKS- Räumstelle selbstständig leiten kann oder zur Sicherung eines CKS-Einzelfunds unter Beachtung des Arbeitsschutzes und der Umfeldgefährdung die entsprechenden Maßnahmen festlegen kann. Hierfür sind ein sicheres Erkennen und Identifizieren von chemischer Kampfstoffmunition und die Einschätzung des vorliegenden Gefährdungspotenzials erforderlich. Im munitionstechnischen Ausbildungsbestandteil werden der Aufbau, die Funktion und die Wirkungskomponenten von chemischer Kampfstoffmunition behandelt. Dazu gehören auch das Aufsuchen, Identifizieren, Bergen und Transportieren. Ein weiterer Teil der Ausbildung umfasst die Erarbeitung eines Räumkonzeptes. Hierbei werden nicht nur der Ablauf von Maßnahmen der Beräumung chemischer Kampfstoffmunition, sondern auch entsprechenden sicherheitstechnischen Regeln für Arbeiten in kontaminierten Bereichen, die Bestandteile der persönliche Schutzausrüstung, die Grundlagen für deren Anwendung, entsprechende Anwendungsbeschränkungen und –grenzen, sowie die Erkundung und Analytik dem Lehrgangsteilnehmer nähergebracht. In einem praktischen Teil werden die Erkundung von CKS, der Umgang mit der persönlichen Schutzausrüstung, einschließlich schwerer Atemschutzgeräte, Dekontamination, Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen gelehrt.