Kündigung während der Sperrfrist: Unterschrift macht daraus keinen Aufhebungsvertrag - Arbeitsrecht-Aktuell
Nach Art. 336c OR darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Probezeit nicht kündigen, wenn der Arbeitnehmer ohne eigenes Verschulden wegen Krankheit oder Unfall ganz oder teilweise arbeitsunfähig ist.