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Beihilferechtliche Notifizierung durch EU-Kommission Voraussetzung für Umsetzung der Klausel

Die anstehende Anhebung des Herstellerabschlags im BStabG zielt auf Beitragssatzstabilisierung ab, löst jedoch Besorgnis über den Erhalt deutscher Arzneimittelproduktion aus. Das Parlament initiiert daher eine Sonderkommission, um Schutz- und Fördermechanismen für den Pharmastandort zu definieren. Das BPI unterbreitet einen Vorschlag für eine an Kriterien gebundene Standortklausel mit prüfbaren Investitionsvorgaben, längeren Betriebsbindungen, Kumulierungskontrolle und europaweiter BeihilfeneinhaltungJetzt alles lesen