Im Pfarrsprengel St. Petri-Harrislee ist die der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Harrislee zugeordnete 3. Pfarrstelle ab sofort mit 100 % durch Wahl zu besetzen.
Der Pfarrsprengel besteht aus der Ev.-Luth. St. Petrigemeinde in Flensburg und der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Harrislee
mit zusammen rund 8.000 Gemeindegliedern.
Den beiden Kirchengemeinden ist jeweils eine Pfarrstelle mit 100 % zugeordnet, die derzeit mit je einer Pastorin besetzt ist.
Harrislee ist eine politisch selbstständige Stadtrandgemeinde nordwestlich von Flensburg an der dänischen Grenze. Zwei Ortsteile der politischen Gemeinde gehören zur Ev.-Luth. St. Petrigemeinde in Flensburg, deren Gemeindegebiet sich vom Nordertor bis zur dänischen Grenze erstreckt.
Der Pfarrsprengel verbindet unterschiedliche Lebensräume: gewachsene Wohngebiete, junge Familien und zugleich städtisch geprägte Quartiere.
Diese Vielfalt prägt die kirchliche Arbeit und stellt zugleich eine besondere Chance dar, Kirche nah bei den Menschen zu gestalten.
Übrigens sind die nahegelegenen Badestrände auch Orte kirchlichen Lebens.
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Eine Pastorin / ein Pastor, die/der
Auf diese Pfarrstelle können sich Pastorinnen und Pastoren bewerben, die in einem Dienstverhältnis zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) stehen.
Personen, die nicht in einem Pfarrdienstverhältnis zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) stehen, können sich bewerben, wenn ihnen zuvor durch das Landeskirchenamt das Bewerbunsrecht für diese Pfarrstelle zuerkannt wurde.
Die Nordkirche ist die Evangelische Kirche im hohen Norden an Deutschlands Küsten. Ihr Gebiet reicht vom südlichen Dänemark und Flensburg bis nach Hamburg, von Glückstadt über Lübeck und Kiel, Schwerin und Stralsund bis hin zur polnischen Grenze. Unsere Kirche erstreckt sich über die Bundesländer Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern. Einige Gemeinden liegen auch in Brandenburg.
Zum lutherischen Selbstverständnis der Nordkirche gehört es, dass wir Menschen in allen Lebenslagen und Phasen beistehen: ob bei der Geburt, in den Familien, beim Erwachsenwerden und Heiraten, ob in Krisen oder Einsamkeit, im Leben wie zuletzt im Sterben. Unsere Mitarbeitenden sind Teil unserer wertschätzenden Unternehmenskultur und tun Gutes.
Die Bezüge richten sich nach dem Kirchenbesoldungsgesetz nach den Besoldungsgruppen A 13 / A 14 und der jeweils erreichten Erfahrungsstufe.
Bei privatrechtlich beschäftigten Pastorinnen und Pastoren findet der TV KB (Entgeltgruppe K 13) entsprechend Anwendung.
Bewerbungen sind an die Pröpstin des Ev.-Luth. Kirchenkreises Schleswig-Flensburg, Frau Rebecca Lenz, und den Kirchengemeinderat der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Harrislee über den Bewerbungsbutton zu richten.
**Die Bewerbungsfrist endet am 30. Juni 2026.**Entscheidend ist der rechtzeitige Zugang der Bewerbung.
Fahrtkosten und andere im Zusammenhang mit der Bewerbung stehenden Auslagen können nach Absprache erstattet werden.
Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen und ihnen gleichgestellten Personen im Sinne des SGB IX sind ausdrücklich erwünscht.
Auskünfte erteilen:
Pröpstin Rebecca Lenz, Tel.: 0461/18294505 / E-Mail: undefined
Pastorin Silke Wierk, Tel.: 0461/71578
Pastorin Michaela Fröhlich, Tel.: 0461/40688913
Ihre Ansprechperson:
Rebecca Lenz
Pröpstin Propstei Flensburg
Tel: +49 461/18294505
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Ein Angebot von: Nordkirche
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Alle Stellenausschreibungen richten sich grundsätzlich an alle Geschlechter. Schwerbehinderte und Gleichgestellte nach SGB IX werden in besonderem Maße aufgefordert, eine Bewerbung einzureichen.
Bitte geben Sie deshalb Ihre Schwerbehinderung in Ihrer Bewerbung an.
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Benefits im Tarifvertrag für Kirchliche Beschäftigte in der Nordkirche undefined
KTD: Die aktuelle Fassung des Kirchlichen Tarifvertrags Diakonie undefined