Rechtslage bei verkaufsförderndem „Aufhübschen“ von | ZfIR - Zeitschrift für Immobilienrech | juris
Verkaufsfördernde Maßnahmen, die den tatsächlichen Zustand des Kaufgegenstands geschönt anpreisen, insoweit einen übermäßig positiven Eindruck erwecken oder sogar erhebliche Nachteile verschleiern, bergen …