Ausgediente Vapes sind kein Restmüll, sondern Elektroschrott | Landkreis Böblingen
Die neue Rücknahmepflicht für Kioske, Tankstellen und andere Verkaufsstellen von E-Zigaretten und elektronischen Tabakerhitzern gilt seit 1. Juli. Die Rückgabe von ausgedienten Vapes ist kostenlos und unabhängig vom Kauf eines neuen Produkts. Mit der Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG4), die am 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber die Rücknahmepflichten für elektronische Produkte ausgeweitet.