Anhörungsschreiben zu fehlenden Ersatzpflanzungsmeldungen
Anhörungsschreiben zu fehlenden Ersatzpflanzungsmeldungen Im Zuge genehmigter Baumfällungen wurden seitens der Stadtverwaltung Reichenbach/O.L. Ersatzpflanzungen festgesetzt. Alle betroffenen Grundstückseigentümer wurden bereits öffentlich an die geltende Nachweispflicht erinnert, die am 31. Mai 2026 ablief. Da uns von einem Teil der Antragsteller bis heute kein entsprechender Nachweis vorliegt, weist das Ordnungsamt ausdrücklich auf das weitere Verfahren hin. Alle Grundstückseigentümer, die bis zum genannten Stichtag keine Rückmeldung gegeben haben, werden ab Juni von der Stadtverwaltung direkt angeschrieben. Für den rechtzeitigen Nachweis der ordnungsgemäßen Erfüllung der Auflage sind ein kurzes Anschreiben unter Angabe des Aktenzeichens, ein aussagekräftiges Foto der Neupflanzung sowie idealerweise die Rechnungskopie des Gartenbaubetriebs beim Ordnungsamt einzureichen. Das Versäumen dieser Pflicht oder die Nichterfüllung der Auflage stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Das Ordnungsamt wird nach Ablauf der Fristen entsprechende Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten, die mit einem Bußgeld geahndet werden können. Betroffene Bürger, die die Ersatzpflanzung zwar vorgenommen, aber noch nicht gemeldet haben, werden daher gebeten, den Nachweis umgehend einzureichen, um weitere Kosten und Verfahren zu vermeiden. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen, Ihr Ordnungsamt