Aufenthaltsbewilligung: beglaubigte Übersetzung der Unterlagen (Ausweis B / L / C) | Schweiz
Welche Unterlagen Sie für die Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B, L, C) beim kantonalen Migrationsamt beglaubigt übersetzen lassen müssen – Zeugnisse, Diplome, Führungszeugnis, Personenstandsurkunden. Rechtsgrundlage AIG, Anerkennung über swissuniversities/SBFI. Qualifizierte Übersetzer, Festpreis inkl. Versand.