Datenschutz: Gesundheitsdaten in der Kollegen-WhatsApp-Gruppe: 1.000 | AA - Arbeitsrecht aktiv | juris
Wer als ArbN Diagnosen und Laborwerte eines Kollegen ohne Rechtfertigung in einer beruflich geprägten WhatsApp-Gruppe teilt, verlässt seine Rolle als weisungsgebundene Mitarbeiterin und wird selbst …