Behinderte Stellenbewerber sollten Schwerbehinderung offenlegen - Thorsten Blaufelder
Weisen schwerbehinderte Stellenbewerber in ihrer Bewerbung nur in den Anlagen auf ihre Schwerbehinderung hin, muss der Arbeitgeber davon nicht Kenntnis nehmen. Lehnt ein Arbeitgeber den Bewerber ohne nähere Begründung ab, kann ihm dann nicht vorgeworfen werden, dass die Absage aufgrund der Schwerbehinderung erfolgt ist, entschied das Arbeitsgericht München in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 04.08.2026 […]