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Die "Süddeutsche Zeitung" nimmt einen Artikel über Konstantin Wecker offline. | turi2

Unter Verschluss: Das Landgericht Berlin II untersagt der "Süddeutschen Zeitung" die Verbreitung weiter Teile eines Berichts über Konstantin Wecker, meldet das Blatt. Die Redaktion depubliziert den Artikel über mutmaßliche Beziehungen des Musikers zu ehemals minderjährigen Fans vorerst, da nach dem Urteil "die Substanz des Beitrags nicht sinnvoll aufrechterhalten werden" könne. Das Gericht sieht in dem Fall kein ausreichendes öffentliches Informationsinteresse und wertet die Privatsphäre des Sängers höher. Die "Süddeutsche" will Rechtsmittel einlegen. sueddeutsche.de