Die neue Zuständigkeitsgrenze des § 511 ZPO – Zust | AGS - Anwaltsgebühren Spezial | juris
In diesem Beitrag befasst sich Rechtsanwalt Norbert Schneider mit der neuen Zuständigkeitsgrenze des § 511 ZPO. Höchst strittig ist derzeit, ob bei Streitwerten zwischen 5.000,00 EUR und 10.000,00 EUR die …