Möblierungszuschlag: Was bisher gilt und was die Mietrechtsreform ändern soll
Für möbliert vermietete Wohnungen gibt es bislang keine gesetzlich festgelegte Berechnung des Möblierungszuschlags. Auch eine gesonderte Ausweisung ist nicht vorgeschrieben. Der Gesetzentwurf „Miete II“ soll das ändern: Geplant sind eine Berechnung anhand des Zeitwerts, eine Pauschale für vollständig ausgestattete Wohnungen und eine Auskunftspflicht vor Vertragsabschluss.