BFH lockert Abzugsverbot bei Schwestergesellschaftsdarlehen: Zinsforderungen und natürliche Personen außen vor - Online Portal von Der Betrieb
Wer Darlehen zwischen Schwestergesellschaften strukturiert, kennt das Risiko: Das Abzugsverbot des § 8b Abs. 3 Satz 4 ff. KStG droht, Verluste aus dem Ausfall von Forderungen zwischen Schwestergesellschaften steuerlich zu neutralisieren.