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Walheim verzichtet auf weitere Rechtsmittel gegen Bau von Klärschlammheizkraftwerk

Die Gemeinde Walheim wird keine weiteren Rechtsmittel gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg zur geplanten Klärschlammverbrennungsanlage der EnBW auf ihrem Gebiet einlegen. Wie die Stadtverwaltung gegenüber EUWID bestätigte, hat der Gemeinderat einen entsprechenden Beschluss einstimmig gefasst. Damit schließt die Gemeinde das gerichtliche Verfahren gegen den immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid und die erste Teilgenehmigung juristisch ab. Zugleich soll die Verwaltung die weiteren Genehmigungsverfahren bis zur Inbetriebnahme der Anlage aktiv und kritisch begleiten und die Interessen der Gemeinde im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten einbringen. Wie berichtet, will die EnBW in Walheim auf der ehemaligen Kohlehalde ihres stillgelegten Kohlekraftwerks ein Klärschlammheizkraftwerk errichten. In der Anlage soll ausschließlich kommunaler Klärschlamm verbrannt werden. Sie wird für maximal 180.000 Tonnen entwässerten Klärschlamm sowie 5.000 Tonnen trockenen Klärschlamm ausgelegt sein, was einer Jahreskapazität von 50.000 Tonnen Klärschlamm-Trockenmasse entspricht. Die maximale Feuerungswärmeleistung der Anlage beträgt 15,1 MWth. Bisherigen Planungen zufolge soll sie im ersten Quartal 2027 in Betrieb gehen. Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses ist die schriftliche Urteilsbegründung des VGH. Danach war die Klage der Gemeinde zwar zulässig, in der Sache aber unbegründet. Eine Verletzung der gemeindlichen Planungshoheit stellte das Gericht nicht fest. Nach Bewertung der Gemeinde ist die Begründung des Gerichts in sich schlüssig und an der bestehenden Rechtsprechung orientiert. Eine eindeutig fehlerhafte Rechtsanwendung sei nicht erkennbar. Die Erfolgsaussichten weiterer Rechtsmittel schätzt die Gemeinde deshalb als gering ein. Mehr über den Gemeinderatsbeschluss lesen Abonnenten unseres Premium-Angebots hier...