Kreis erlässt Allgemeinverfügung zum Verbot der Wasserentnahme | Startseite Stadt Nastätten
Die Untere Wasserbehörde des Rhein-Lahn-Kreises hat eine Allgemeinverfügung zum Verbot der Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern veröffentlicht, weil durch eine weitere Abnahme der Wasserführung in oberirdischen Gewässern die Gefahr besteht, dass der Naturhaushalt für Tiere und Pflanzen nachhaltig gestört wird.