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Dürfen wir den Nachfolger abgeben? - DeutschesApothekenPortal

Wir haben ein Rezept über „Neuroderm Akut 0,1 % Creme 10 g PZN 09012654“ zulasten einer GKV erhalten. Der Artikel ist als außer Vertrieb gekennzeichnet. Unsere EDV zeigt „Neuroderm Akut 0,1 % Creme 25 g PZN 09012660“ als Nachfolgeartikel an. In diesem Zusammenhang stellt sich für uns die Frage, ob wir die 25-g-Packung ohne erneute ärztliche Rücksprache abgeben dürfen oder ob hierbei ein Risiko für Retaxationen besteht.