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Klammheimlich verdoppelt: Wie die Verjährung im Bußgeldverfahren von drei auf sechs Monate verlängert wurde – und warum das niemandem nützt außer den Bußgeldstellen – Koch, Schatz & Kollegen

Zum 1. Juli 2026 wurde die Verfolgungsverjährung für Verkehrsordnungswidrigkeiten von drei auf sechs Monate verlängert – versteckt in einem umfangreichen Gesetz zum digitalen Führerschein. Was sich konkret ändert, warum die Verjährung schon bisher selten half und was Betroffene jetzt tun sollten.