„Bei Krankmeldung ist auf dringliche Arbeiten hinzuweisen“: Eine solche Klausel im Arbeitsvertrag ist unwirksam - MEIN PERSONALWISSEN
Personalfragen in nur 60 Sekunden lösen! „Bei Krankmeldung ist auf dringliche Arbeiten hinzuweisen“: Eine solche Klausel im Arbeitsvertrag ist unwirksam ➡️ Mein PERSONALWISSEN