Unverhältnismäßiger Aufwand
Der Begriff unverhältnismäßiger Aufwand im Kontext des Vergaberechts bezieht sich auf eine Situation, in der der Einsatz von Ressourcen, sei es Zeit, Geld oder Arbeitskraft, in einem Vergabeverfahren im Vergleich zum Nutzen oder zum Wert der zu erbringenden Leistung als unangemessen...