Das Thüringer Landesverwaltungsamt ist eine auch IT-seitig modern aufgestellte Behörde. Unser Amt nimmt aus den verschiedensten Fachbereichen der Thüringer Ministerien Aufgaben der Fach- und Rechtsaufsicht, des Verwaltungsvollzugs und im Zuwendungsbereich wahr. Wir bieten Ihnen ein zukunftssicheres Tätigkeitsfeld.
Sie suchen eine sinnstiftende Arbeit und möchten die Lebenssituation pflegebedürftiger Menschen verbessern? Dann sind Sie bei uns genau richtig: Zur Verstärkung unseres Teams im Referat 233 „Heimaufsicht“ am Dienstort Gera oder Weimar besetzen wir die Stelle als Sachbearbeiter/in (m/w/d).
Ihre Kernaufgaben:
Sie erledigen Ihre Arbeit ca. einmal pro Woche außerhalb des Büros im Rahmen einer Dienstreise. Dabei prüfen Sie, ob die der Heimaufsicht unterstehenden Einrichtungen (stationäre Einrichtungen und nicht selbstorganisierteambulant betreute Wohnformen) den Anforderungen des Thüringer Wohn- und Teilhabegesetzes (ThürWTG) entsprechen.
Sie bearbeiten:
Anzeigeverfahren bei nicht selbstorganisierten ambulant betreuten Wohnformen gemäß § 14 ThürWTG
Sie beraten eigenständig Träger, Einrichtungen, Bewohner/innen und deren Angehörigen sowie Bewohnerbeiräte im Rahmen des ThürWTG
Sie bearbeiten außerdem Angelegenheiten nach der Verordnung über personelle Anforderungen für Heime (HeimPersV) i.V.m. § 9 Abs. 2 Nr. 2 ThürWTG
Sie erteilen Befreiungen von Mindestanforderungen gem. § 31 Heimmindestbauverordnung (HeimMindBauVO)
Sie leiten Feststellungsverfahren nach § 3 Abs. 2 ThürWTG ein
Was wir bieten:
flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten ohne Kernzeiten im Rahmen der geltenden Dienstvereinbarung
eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit, welche die eigenverantwortliche Gestaltung des Arbeitsbereiches ermöglicht
bei Erfüllung der Tätigkeitsmerkmale und Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen eine Vergütung nach Entgeltgruppe 9b TV-L
fachliche und persönliche Entwicklung durch Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen
30 Tage Urlaub im Jahr
die Möglichkeit von mobiler Arbeit unter bestimmten
Voraussetzungen
Unsere Anforderungen:
Zwingend erforderlich ist:
ein Abschluss des FH-Studienganges „Public Management / Public Administration“ (Bachelor) oder eines vergleichbaren Studienganges oder
ein Abschluss als Verwaltungsfachwirt/in (Fortbildungslehrgang II) oder Verwaltungsbetriebswirt/in (VWA)
Laufbahnbefähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst oder eine vergleichbare Fachrichtung (keine Verbeamtung möglich)
Wünschenswert sind:
Erfahrungen im Bereich des behördlichen Vollzugs
durch eine aktuelle dienstliche Beurteilung oder ein aktuelles
Arbeitszeugnis nachgewiesene/s
Qualität und Verwertbarkeit der Arbeitsergebnisse
Planungs- und Organisationsverhalten
Problemlösungsorientiertes Arbeiten
Selbstständigkeit und Initiative
Zusammenarbeit und teamorientiertes Verhalten
Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit
Auffassungsgabe und Beweglichkeit des Denkens
Urteilsfähigkeit und Entschlusskraft
Belastbarkeit und
schriftliches Ausdrucksvermögen
amtsangemessenes Auftreten
Führerschein der Klasse B sowie die Bereitschaft zur Durchführung von Dienstreisen
Für Ihre Bewerbung bei uns bitten wir
um folgende Unterlagen:
Bewerbungsanschreiben und tabellarischer Lebenslauf
Nachweis über den Berufs- bzw. Studienabschluss und sonstige Qualifizierungen sowie
aktuelles Arbeitszeugnis bzw. dienstliche Beurteilungen
Bitte bewerben Sie sich bis zum 24. Juni 2026 online: undefined
Bewerber/innen, die ihre Ausbildung bzw. ihr Studium noch nicht beendet haben, können im Verfahren berücksichtigt werden, wenn die o. g. erforderliche Qualifikation zum Zeitpunkt der Auswahlentscheidung vorliegt.
Für Bewerber/innen, die bereits im öffentlichen Dienst tätig sind, wird um Übersendung einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte mit Angabe der personalaktenführenden Stelle gebeten.
Haben Sie noch Fragen zur Bewerbung?
Dann steht Ihnen Frau Scherneck unter der Telefonnummer 0361/57 332 1420 zur Verfügung.
Informationen zum Datenschutz
Ihre Bewerbungsdaten werden im Einklang mit der DSGVO und dem Thüringer Datenschutzgesetz verarbeitet. Weitere Informationen entnehmen Sie unserem Merkblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten.
Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das TLVwA im Rahmen des Ausschreibungs-/Auswahlverfahrens und bestätigen zugleich die Kenntnisnahme unseres Merkblattes. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden die Daten nicht berücksichtigter Bewerber/innen datenschutzkonform vernichtet. Bei gewünschter Rücksendung der Unterlagen ist ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag beizufügen. Durch die Bewerbung entstehende Kosten werden nicht erstattet.