Filstalexpress » Befristeter Kraftakt statt verlässlicher Finanzierungsrahmen
„Endlich ist der Digitalpakt 2.0 durch die Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung bereit für die Umsetzung. Das ist ein Meilenstein für die digitale Infrastruktur an Schulen und das Lernen in digitalen Zeiten. Das wurde auch Zeit. Allerdings ist nun ist klar: Die rückwirkende Förderung gilt ab dem 1. Januar 2026. Die Förderlücke ab dem Sommer 2024 und ...