BGH stärkt Anspruch auf Klima-Splitgeräte in Eigentumswohnungen - cci Dialog GmbH
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat vergangene Woche (17. Juli) entschieden, dass Wohnungseigentümer grundsätzlich die Gestattung für den Einbau eines Split-Klimageräts auf ihrem Balkon verlangen können. Voraussetzung ist, dass andere Eigentümer dadurch nicht über das unvermeidliche Maß hinaus beeinträchtigt werden. (Abb. © Joe Miletzki)